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ARCHIV GEWISSENSFREIHEIT
1996 - 2022
herausgegeben von Paul Tiedemann

10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.1 Literatur
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Jörg Ennuschat
Betrifft die Erzwingung des Flaggengrußes bei einem Zeugen Jehovas dessen religiöse Identität?
NVwZ 1990, 37

Der Artikel befasst sich mit dem Urteil des BVerwG vom 25.10.1988 – 9 C 37/88 – (NVwZ 1989, 477), in dem die Verfolgung aus religiösen Gründen eines Zeugen Jehovas verneint wurde, der sich in Zaire geweigert hatte, die Staatsflagge zu grüßen. Das BVerwG sah in der Auferlegung der Pflicht, die Staatsflagge zu grüßen, "in aller Regel" keine Verletzung des "Kerns der religiösen Persönlichkeit eines Zeugen Jehovas", weil damit nur das Verhältnis des Staatsbürgers zum Staat berührt werde und es sich nur um eine rein äußerliche Geste handele. Der Autor macht dagegen geltend, dass der Staat in den Augen der Zeugen Jehovas eine Organisation des Teufels sei und das Grüßen seiner Symbole als ein Akt der Teufelsanbetung aufgefasst werde. Die Pflicht, den Teufel anzubeten, verletze den Kern der religiösen Personlichkeit eines Zeugen Jehovas und dürfe daher nicht verlangt werden. Der Autor verweist auf die US-amerikanische Rechtsprechung, in der das schon lange anerkannt sei. [pt]